Praxis für Psychotherapie,
Kinesiologie & Beratung
nach dem Heilprakterikergesetz

Kosten
Kennenlern-Gespräch
kostenfrei / 30 Minuten / Online, Telefonisch oder in der Praxis
Psychotherapie (nach Heilpraktikergesetz)
kognitive Verhaltenstherapie, systemische orientierte Therapie,
Lösungsorientierte Kurzzeit-Therapie, Entspannungsverfahren
Psycho-Kinesiologie (ergänzend)
Bitte beachten Sie:
Psychotherapeutische Sitzungen finden ausschließlich in Präsenz statt
Mein Stundensatz beträgt 130,- EUR
- Erstgespräch / Anamnese 90-120 Minuten
- Folgetermin 60-75 Minuten
Nach der Behandlung stelle ich Ihnen eine Rechnung zur Überweisung aus.
Barzahlung ist nicht möglich.
Leistungen im Rahmen der Psychotherapie nach HeilprG sind
gem. § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG von der Umsatzsteuer befreit
Beratungen im Einzelsetting
systemisch orientiert, Human Design System, Psycho-Kinesiologie
- Beratungen können in Präsenz oder Online stattfinden
75 Minuten: 130 ,- EUR
Nach der Sitzung stelle ich Ihnen eine Rechnung zur Überweisung aus.
Barzahlung ist nicht möglich.
Auf der Rechnung wird keine MwSt ausgewiesen,
da Kleinunternehmer Regelung nach § 19 UStG
Kostenübernahme Psychotherapie (nach Heilpraktikergesetz)
Ich führe eine Selbstzahler-Praxis. Psychotherapeutische Leistungen nach dem Heilpraktikergesetz werden in der Regel nicht von gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Jedoch kann die Möglichkeit bestehen, dass private Krankenkassen, Zusatzversicherungen oder die Beihilfe einen Teil der Kosten erstatten. Bitte klären Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Versicherung.
Es kann verschiedene Vorteile haben, eine Psychotherapie als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen:
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die Wartezeiten sind in der Regel kürzer
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Sie benötigen kein Attest oder eine Überweisung
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Anwendung therapieübergreifender Methoden
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Die Krankenkasse nimmt keinen Einfluss auf die mögliche Behandlungsdauer
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Keine Weitergabe von Daten an die Krankenkasse oder Versicherung
Heilpraktiker-Rechnung steuerlich absetzen
Die an Sie ausgestellten Honorarrechnungen für Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz können Sie in Ihrer Steuererklärung absetzen. Die Rechnungen werden in der Regel als "außergewöhnliche Belastungen" anerkannt. Auch wenn ich als Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen darf, können die von mir ausgestellten Rechnungen für die Psychotherapeutischen Behandlungen als "außergewöhnliche Belastung" anerkannt werden. Bitte halten Sie dazu Rücksprache mit Ihrer/Ihrem Steuerberater/in.
Absagen und Ausfallhonorar
Falls Sie einen Termin nicht einhalten können, muss dieser spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden.
Nicht rechtzeitig abgesagte Termine können gemäß § 611 BGB in Rechnung gestellt werden.
Die Terminabsage kann per Email, Kontaktformular oder Telefonisch erfolgen.